§ 44 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen…
§ 38 Abs. 2 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Ein Mitglied des Bundestages, das dem Bundestag bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes angehört hat und erst nach seinem Inkrafttreten aus dem Bundestag…
§ 17 Abs. 5 SN-9477Abgeordnetengesetz
Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag oder diesen nach § 15 Absatz 1 gleichgestellte Zeiten, für die nach dieser Vorschrift Ansprüche bestehen und geltend…
§ 15 Abs. 2 SN-9477Abgeordnetengesetz
Werden durch die Anrechnung von Zeiten im Sinne des Absatzes 1 die Voraussetzungen für einen Anspruch nach diesem Gesetz erfüllt, so wird Altersentschädigung…
§ 23 Abs. 4 AbgGGesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages
Der Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn und soweit die Zeit der Mitgliedschaft im Bundestag in einer öffentlich-rechtlichen Versicherung oder in einer…