§ 42 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
1Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen…
§ 30 AbgG NRWAbgeordnetengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen
Zeiten der Mitgliedschaft im Landtag, die vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes liegen, werden bei der Berechnung des Zeitraumes, für den Übergangsgeld zu zahlen…
§ 40 AbgG SLGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979
1Zeiten der Mitgliedschaft vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes werden auf Antrag auf die Zeiten nach § 15 angerechnet. 2Dies gilt nicht, soweit die frühere Zeit…
§ 18 Abs. 1 AbgGÜbergangsgeld
Ein ausscheidendes Mitglied mit einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr erhält Übergangsgeld. Das Übergangsgeld wird in Höhe der…
§ 32 Abs. 7 AbgGBeginn und Ende der Ansprüche, Zahlungsvorschriften
Für Mitglieder, die nach Inkrafttreten dieses Gesetzes aus dem Bundestag ausscheiden, gilt § 27 für die Dauer des Anspruchs auf Übergangsgeld nach § 18,…