AbgG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 25 AbgG SLAufrundungGesetz Nr. 1103 über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages des Saarlandes (Abgeordnetengesetz - AbgG SL) Vom 4. Juli 1979 § 24§ 26 Leichte SpracheEinfache SpracheDie Leistungen nach §§ 5, 6, 10 bis 17 und 20 Abs. 3 werden auf volle Euro aufgerundet.