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Aus dem Abgabeaufkommen sind Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zu fördern unter Berücksichtigung
örtlicher und regionaler Schwerpunkte für die Sanierung von Gewässern und
sektoraler Schwerpunkte der Gewässerverschmutzung durch besonders schädliche Faktoren.
Zu den förderfähigen Maßnahmen nach § 13 des Abwasserabgabengesetzes zählen insbesondere die zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele nach den §§ 27 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes erforderlichen Vorhaben. Dabei sind die in Maßnahmenprogrammen vorgesehenen Maßnahmen vorrangig zu berücksichtigen.
Die zuständige Behörde fördert die einzelnen Maßnahmen in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit nach Weisung der obersten Wasserbehörde.
Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die Länder können bestimmen,…
regionale Schwerpunkte der Sanierung der Gewässer,
Die Einnahmen aus der Abgabe werden nach Abzug des Aufwands gemäß § 15 entsprechend der Zweckbindung in § 13 des Abwasserabgabengesetzes verwendet.
Die zuständige Behörde kann, soweit die Ziele nach § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes, die §§ 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes, der Bewirtschaftungsplan und…
eine Beschreibung der beabsichtigten Behandlungsmaßnahmen,
Soweit nach § 47 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes abweichende Bewirtschaftungsziele für den Grundwasserkörper festgelegt sind, sind…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.