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Der für Festsetzen und Erheben der Abgabe entstehende Aufwand wird ganz, der bei der Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und 5 und § 6 des Abwasserabgabengesetzes und § 6 entstehende Aufwand wird zu einem Drittel aus dem Aufkommen gedeckt.
Das Aufkommen der Abwasserabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen, zweckgebunden. Die Länder können bestimmen,…
Der durch den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes und des Elften Teils dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand wird aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe…
Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts wird vorweg der durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand)…
Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgelts wird der durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachaufwand) gedeckt.
Die Schätzung der Vorbelastung nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Abwasserabgabengesetzes erfolgt durch die zuständige Behörde. Die Vorbelastung ist für die Zeit nach…
Ein Abwasserverband kann nach § 10 Absatz 3 und 4 des Abwasserabgabengesetzes auch Aufwendungen verrechnen, die von einem Mitglied des Abwasserverbandes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.