§ 5 Abs. 1 SächsAKGGesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Organe der Akademie sind die Mitgliederversammlung, der Senat und der Präsident.
§ 5 SächsAkadWissGGesetz über die Sächsische Akademie der Wissenschaften
Organe der Akademie sind das Plenum, das Präsidium, der Präsident und die Klassen.
§ 3 Abs. 1 AkadASV SLVerordnung über die Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes Vom 1. Juni 1970*
Organe der Akademie sind das Kuratorium, der oder die Vorsitzende des Kuratoriums.
§ 6 Abs. 1 AdKGMitgliederversammlung
Der Mitgliederversammlung der Akademie der Künste gehören alle Mitglieder an, die Ehrenmitglieder mit beratender Stimme. Die Mitgliederversammlung wird vom…
§ 8 Abs. 1 SächsAKGGesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Der Präsident vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Mitgliederversammlungen und die Sitzungen des Senats. Er ist…