§ 5 Abs. 1 SächsAKGGesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Organe der Akademie sind die Mitgliederversammlung, der Senat und der Präsident.
§ 7 Abs. 1 SächsAkadWissGPräsidium
Die Akademie wird vom Präsidium geleitet. Es besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Sekretaren der Klassen.
§ 4 AdKGGesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
Die Organe der Akademie der Künste sind die Mitgliederversammlung, der Senat, der Präsident oder die Präsidentin.
§ 4 Abs. 1 SächsAKGGesetz über die Errichtung der Sächsischen Akademie der Künste
Die Akademie hat folgende Klassen:
§ 4 Abs. 1 SächsAkadWissGGliederung
Die Akademie untergliedert sich in Klassen. Näheres regelt die Satzung.