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Der Präsident vertritt die Akademie gerichtlich und außergerichtlich. Er leitet die Mitgliederversammlungen und die Sitzungen des Senats. Er ist Dienstvorgesetzter der Bediensteten der Akademie.
Der Präsident wird bei Verhinderung vom Vizepräsidenten vertreten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.