Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
§ 21 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Die oder der Vorsitzende leitet die Hauptverhandlung. Beisitzerinnen und Beisitzer können unmittelbar Fragen an das Kammermitglied sowie an Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige stellen.