Berufsgerichtsordnung für die Angehörigen der Ärztekammer des Saarlandes, der Apothekerkammer des Saarlandes, der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes und der Tierärztekammer des Saarlandes Vom 27. Juli 2004
Die Hauptverhandlung ist nicht öffentlich. Das Gericht kann einzelnen Personen, die ein sachliches oder persönliches Interesse nachweisen, auf Antrag die Teilnahme gestatten.
§ 20 ÄApPsyTäBerGerO SL 2004Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen