Gesetze
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Die Leitung der Verhandlung, die Vernehmung des Angeklagten und die Aufnahme des Beweises erfolgt durch den Vorsitzenden.
Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden von einer bei der Verhandlung beteiligten Person als unzulässig beanstandet, so entscheidet das Gericht.
Wird eine auf die Sachleitung bezügliche Anordnung des Vorsitzenden oder eine von dem Vorsitzenden oder einem Gerichtsmitglied gestellte Frage von einer bei der…
Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Verhandlung.
Die oder der Vorsitzende leitet die Hauptverhandlung. Beisitzerinnen und Beisitzer können unmittelbar Fragen an das Kammermitglied sowie an Zeuginnen, Zeugen…
Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung. Sie beginnt nach Aufruf der Sache mit der Darstellung des Sachverhalts.
Der Vorsitzende eröffnet und leitet die mündliche Verhandlung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.