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Für Bedienstete, die ihre berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach der Saarländischen Laufbahnverordnung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung vor dem 1. Juni 2024 bereits begonnen haben, ist die Qualifizierungsverordnung Ärztlicher Dienst vom 30. August 2018 (Amtsbl. I S. 645) in der am Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden.