§ 8 GehBauDQualV SL 2024
Übergangsvorschrift
Für Bedienstete, die ihre berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach der Saarländischen Laufbahnverordnung vor dem 1. Juni 2024 bereits begonnen haben, ist die Qualifizierungsverordnung gehobener Baudienst vom 24. Januar 2020 (Amtsbl. I S. 124) in der am Tag vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung weiter anzuwenden.