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Für die Beendigung der Qualifizierungsmaßnahmen an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes gilt § 12 der Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst vom 25. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 652) in der jeweils geltenden Fassung entsprechend. Für die Beendigung der Qualifizierungsmaßnahmen nach § 5 Absatz 2 gilt die Feststellung des jeweiligen Trägers der Qualifizierungsmaßnahmen.