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Die Art und die inhaltliche Ausgestaltung der berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen nach der Saarländischen Laufbahnverordnung erfolgen für die Laufbahnfachrichtung Ärztlicher Dienst nach Maßgabe des § 3 der Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst vom 25. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 652) in der jeweils geltenden Fassung.