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Auf die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 33 der Saarländischen Laufbahnverordnung für die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst finden § 6 der Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst vom 25. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 652) in der jeweils geltenden Fassung, sowie die dazugehörige Anlage Teil A Nummer 3 Anwendung. Sie umfassen 230 Stunden, zuzüglich einer Fortbildung im Bereich der Personalführung in einem zeitlichen Umfang von mindestens sechs Stunden. Die Qualifizierungsmaßnahmen sind in einem Kompaktkurs von sechs Monaten abzuleisten. Die Fortbildung im Bereich der Personalführung erfolgt in einem Tagesseminar nach den Vorgaben des für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referates des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport. Sie wird halbjährlich angeboten und kann auch vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses abgeleistet werden. Dabei darf ein Zeitraum von sechs Monaten vor dem Beginn oder nach dem Ende des Kompaktkurses nicht überschritten werden. Der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes ist von dem für die ressortübergreifende Fortbildung zuständigen Referat des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport ein Nachweis über die Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme vorzulegen. Nach Abschluss des sechsmonatigen Kompaktkurses sind nach den Vorgaben des Qualifizierungskonzeptes drei Klausuren zu je 180 Minuten zu fertigen.
Die Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach § 33 der Saarländischen Laufbahnverordnung für die Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Dienst gelten auch als erfüllt, wenn absolviert worden sind. Der Inhalt der Kurs-Weiterbildung bestimmt sich insoweit nach den Curricula der jeweiligen Akademie für öffentliches Gesundheitswesen.
24 Monate Weiterbildung in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens, hiervon mindestens zwölf Monate an einem Gesundheitsamt, und
eine sechsmonatige Kurs-Weiterbildung mit mindestens 720 Stunden