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Im Qualifizierungsplan hat die oberste Dienstbehörde in Abstimmung mit der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes als Träger der Qualifizierungsmaßnahmen die Inhalte der Qualifizierungsmaßnahmen festzulegen. Für die Laufbahnfachrichtung Ärztlicher Dienst erfolgt dies nach Maßgabe des § 4 der Qualifizierungsverordnung Allgemeiner Verwaltungsdienst vom 25. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 652) in der jeweils geltenden Fassung. Soweit die zugelassenen Akademien für öffentliches Gesundheitswesen der Länder Träger der Qualifizierungsmaßnahmen sind, bestimmt sich insoweit der Qualifizierungsplan nach den Curricula der jeweiligen Akademie für öffentliches Gesundheitswesen.