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Die Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes bewertet die Leistungen nach dem Notensystem des § 11 der Saarländischen Laufbahnverordnung. Für die Qualifizierungsmaßnahmen bei den zugelassenen Akademien für öffentliches Gesundheitswesen der Länder findet das dort geltende Notensystem Anwendung.