§ 17 HWirtFachPPrDV SLVerordnung über die Durchführung der Abschluss- und Zwischenprüfungen in dem Ausbildungsberuf Fachpraktikerin/Fachpraktiker Hauswirtschaft Vom 18. August 2012
Für die Bewertung der Prüfungsleistungen gelten folgende Notenstufen und Punktzahlen: eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung = 100 -…
§ 36 Abs. 1 APO g.D. AVDVerordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Allgemeiner Verwaltungsdienst (APO g.D. AVD) Vom 29. August 2016
Die Prüfungsnoten werden wie folgt bewertet: 13 bis 15 Punkte = sehr gut (1) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; 10 bis 12…
§ 24 Abs. 1 GWDAPrVVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Wetterdienst des Bundes
Die Prüfungsleistungen und Leistungsnachweise werden mit Rangpunkten und der sich daraus ergebenden Note bewertet. Die Rangpunkte und Noten werden dem…
§ 11 Abs. 3 SLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Saarland (Saarländische Laufbahnverordnung - SLVO) Vom 27. September 2011*
1In den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen ist vorzusehen, dass die einzelnen Leistungen mit einer der folgenden Punktzahlen und der sich daraus ergebenden Note…
§ 20 Abs. 3 GemVwhDAPO SL 2017Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 4. September 2017
Die einzelnen Prüfungsleistungen, einschließlich des Vortrages nach § 18 Absatz 5, sind mit folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: Dabei bedeutet die…