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Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten wird für den Eisenbahnverkehr der nichtbundeseigenen Eisenbahnen folgender Kostensatz je Personen-Kilometer festgesetzt: ab 1. Januar 2002 | 15,55 Euro-Cent
Das Durchschnittsbeförderungsentgelt wird auf 4,43 Cent je Personenkilometer festgesetzt.
Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten wird für den Eisenbahnverkehr der nichtbundeseigenen Eisenbahnen folgender Kostensatz je Personen-Kilometer…
Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten werden gemäß § 45a Abs. 2 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes die nachfolgenden Kostensätze je…
Als durchschnittliche verkehrsspezifische Kosten werden gemäß § 45a Abs. 2 Satz 2 des Personenbeförderungsgesetzes die nachfolgenden Kostensätze je…
Die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten je Personen-Kilometer betragen bei den in § 45a Abs. 5 Satz 1 und 2 des Personenbeförderungsgesetzes…
Die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten je Personen-Kilometer betragen bei den in § 45a Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes genannten Unternehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.