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Die durchschnittlichen verkehrsspezifischen Kosten je Personen-Kilometer betragen bei den in § 45a Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes genannten Unternehmen für 1. Unternehmen mit überwiegendem Orts und Nachbarortslinienverkehr mit Stadtbahnen 29,25 Cent 2. Unternehmen mit überwiegendem Orts und Nachbarortslinienverkehr mit Bussen in Städten mit mehr als 40.000 Einwohnern je Personenkilometer 16,97 Cent 3. Unternehmen mit überwiegendem Orts und Nachbarortslinienverkehr mit Bussen in Städte mit weniger als 40.000 Einwohnern je Personenkilometer 14,37 Cent 4 Unternehmen mit überwiegendem Überlandlinienverkehr mit Bussen je Personenkilometer. 10,94 Cent