§ 32a Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Der ermächtigte Zahnarzt hat die in dem Ermächtigungsbeschluß bestimmte vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich auszuüben. Bei Krankheit, Urlaub oder…
§ 32 Abs. 1 Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Der Vertragszahnarzt hat die vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich in freier Praxis auszuüben. Bei Krankheit, Urlaub oder Teilnahme an zahnärztlicher…
§ 32b Abs. 6 Zahnärzte-ZVZulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Die Beschäftigung eines Vertreters für einen angestellten Zahnarzt ist zulässig; § 32 Absatz 1 und 4 gilt entsprechend. Die Beschäftigung eines Vertreters für…
§ 5 Abs. 5 BtMVVVerordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln
Im Vertretungsfall soll der substituierende Arzt von einem suchtmedizinisch qualifizierten Arzt vertreten werden. Gelingt es dem substituierenden Arzt nicht,…
§ 20 Abs. 3 HSNtVOVerordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen des Saarlandes (Hochschulnebentätigkeitsverordnung - HSNtVO) Vom 13. Dezember 2019
1Tätigkeiten im Sinne von Absatz 1 sind von dem dort genannten Personenkreis in allen wesentlichen Teilen persönlich zu erbringen. 2Soweit sie dabei von…