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Dem Arbeitsgerichtsbezirk gehören die Gemeinden und Kreise mit ihrem jeweiligen Gebiet an. Soweit die Gebiete von Gemeinden und Kreisen durch Gesetz geändert werden, bedarf die Anpassung der Arbeitsgerichtsbezirke einer Änderung dieses Gesetzes.
Änderungen in der Abgrenzung der Gerichtsbezirke;
Werden aus einer Gemeinde mehrere Gemeinden gebildet, so gehören diese Gemeinden dem Gerichtsbezirk an, dem die bisherige Gemeinde angehörte.
Gemeinden, die mit ihrem ganzen Gebiet einheitlich einem Amtsgericht zugeteilt sind, gehören dem Bezirk dieses Gerichts mit ihrem jeweiligen Gebietsumfang an.
Absatz 1 gilt entsprechend für die Änderung von Arbeitsgerichtsbezirksgrenzen.
Gemeinden, die mit ihrem ganzen Gebiet einheitlich einem Amtsgericht zugeteilt sind, gehören dem Bezirk dieses Gerichts mit ihrem jeweiligen Gebietsumfang an.
In dem Landesarbeitsgerichtsbezirk Köln bestehen Arbeitsgerichte in
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.