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Ändern sich durch dieses Gesetz oder gemäß § 3 Gerichtsbezirke, wird dadurch vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 die Zuständigkeit der Gerichte für die bei ihnen anhängigen Verfahren nicht berührt. Sie bleiben auch weiterhin für die Angelegenheiten zuständig, bei denen sich die Zuständigkeit nach einem bei ihnen anhängigen oder anhängig gewesenen Verfahren bestimmt.
Die bei Ablauf des 31. Dezember 1981 vor den auswärtigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in Köln anhängigen Verfahren gehen auf das Landesarbeitsgericht Köln über. Für Verfahren, bei denen sich die Zuständigkeit nach einem bei den auswärtigen Kammern des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf in Köln anhängig gewesenen Verfahren bestimmt, ist das Landesarbeitsgericht Köln zuständig.
Durch die Änderung der Landeszugehörigkeit wird die Zuständigkeit eines Gerichtes für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt. Das Gericht bleibt auch…
Durch die Änderung der Landeszugehörigkeit wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt. Das Gericht bleibt auch…
Durch die Änderung der Grenze zwischen den Vertragsparteien wird die Zuständigkeit eines Gerichts für die bei ihm anhängigen Verfahren nicht berührt. Das…
Für die in Absatz 1 bis 3 genannten Maßnahmen sind in den Gemeinden und Gemeindeverbänden und bei den anderen Dienstherren unter der Aufsicht des Landes die…
Entscheidungen nach dieser Verordnung trifft die nach § 2 Absatz 2 des Landesbeamtengesetzes vom 21. April 2009 (GV. NRW. S. 224) in der jeweils gültigen…
in Angelegenheiten, bei denen sich die Zuständigkeit nicht aus den Nummern 1 bis 3 ergibt, die Behörde, in deren Bezirk der Anlass für die Amthandlung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.