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Ist einem Ehepaar die Pflegeerlaubnis[10] erteilt, so ist dem Jugendamt unverzüglich mitzuteilen, wenn der Pflegevater oder die Pflegemutter stirbt oder von dem Pflegevater oder der Pflegemutter Klage auf Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung der Ehe erhoben wird. Die Verpflichtung zur Mitteilung obliegt im Fall des Todes dem überlebenden Pflegeelternteil, in allen übrigen Fällen beiden Pflegeelternteilen.