Gesetz Nr. 1317 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Vom 9. Juli 1993
Bei der Planung im Rahmen des § 80 SGB VIII sind Angebote und Maßnahmen zur Förderung von Mädchen und jungen Frauen gesondert darzustellen. 7. Abschnitt Fachliche Anforderungen an Urkundspersonen
§ 36 AG KJHGKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen