Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Angelegenheiten nach §§ 69 und 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, die den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen sind, erlässt die Bezirksregierung Münster den Widerspruchsbescheid.
Den Widerspruchsbescheid nach § 85 des Sozialgerichtsgesetzes erlässt bei Verwaltungsakten, welche die Bundesagentur für Arbeit auf Grund dieses Teils erlässt,…
Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, so erläßt den Widerspruchsbescheid Abweichend von Satz 1 Nr. 1 ist in Angelegenheiten nach dem Zweiten Buch…
Die Länder können bestimmen, dass und inwieweit die Kreise ihnen zugehörige Gemeinden oder Gemeindeverbände zur Durchführung von Aufgaben nach diesem Buch…
Über den Widerspruch in den Fällen des § 99 Abs. 2 Halbsatz 2 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und in allen Angelegenheiten, in denen der überörtliche…
Soweit ein Vorverfahren nach § 54 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes und § 103 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes durchzuführen ist, ist die Behörde, die…
Die Kreise und kreisfreien Städte nehmen die Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr. Aufsichtsbehörde und Widerspruchsbehörde ist die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.