(XXXX) §77Abs3/§145Abs1/§54Abs3SGB9BekBekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch [SGB IX]), der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung (§ 145 Absatz 1 Satz 4 SGB IX) und der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten (§ 54 Absatz 3 SGB IX)Zitatstelle…beträgt die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen (§ 145 Absatz 1 Satz 3 SGB IX) ab dem 1. Januar 2016 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr.Bekanntmachung über die Anpassung der Ausgleichsabgabe (§ 77 Absatz 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch [SGB IX]), der Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Beförderung (§ 145 Absatz 1 Satz 4 SGB IX) und der übernahmefähigen Kinderbetreuungskosten (§ 54 Absatz 3 SGB IX)
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