§ 310 Abs. 1a Nr. 2 BGBBürgerliches Gesetzbuch
die Kreditanstalt für Wiederaufbau,
Anlage II Kap III B II Nr. 1 Buchst. d EinigVtrVertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands
§§ 8 bis 15 werden aufgehoben.
§ 3 Abs. 2 ESVGGesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise
Die Zuständigkeit für die Ausführung dieses Gesetzes sowie der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen richtet sich nach Landesrecht.