§ 23 Nr. 5 AgrarOLkGVerbot der unlauteren Handelspraktiken
von dem Lieferanten Leistungen verlangt, auf die er keinen Anspruch hat, weil sie auf einer nach Satz 2 Nummer 1 Buchstabe h verbotenen Verwendung von…
§ 19 Nr. 2 AgrarOLkGBestätigung des Vertragsinhalts
dem Liefervertrag die für die Mitglieder des Erzeugerzusammenschlusses geltenden Bestimmungen zugrunde liegen.
§ 15 Nr. 2 AgrarOLkGVereinbarung über einseitige Vertragsänderung
die Qualitätsstandards der Erzeugnisse,