Gesetze
Gesetz wird geladen …
Jede Erzeugerorganisation hat mindestens eines der folgenden Ziele ganz oder teilweise zu verfolgen:
Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.
Verbesserung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung,
Zusätzlich zu den in den Absätzen 1 und 2 festgelegten Zielen verfolgen die Erzeugerorganisationen mindestens zwei der nachstehend aufgeführten Ziele:
Die Vereinigungen von Erzeugerorganisationen verfolgen folgende Ziele:
ein spezifisches Ziel verfolgen, das mindestens eine der folgenden Zielsetzungen einschließen kann:
die spezifischen Ziele, die solche Organisationen und Vereinigungen verfolgen dürfen, müssen oder nicht dürfen und gegebenenfalls zusätzlich zu denen gemäß den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.