AgrarZahlVerpflV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSchlussformel AgrarZahlVerpflVVerordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen · Abschnitt 4 § 11Anlage 1 Der Bundesrat hat zugestimmt.