Gesetz Nr. 719 - Saarländisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) Vom 5. Juli 1960
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit auf Antrag über die Gültigkeit von Rechtsvorschriften, die im Range unter dem Landesgesetz stehen.
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