§ 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
sofern das Landesrecht dies bestimmt, gegen die Behörde selbst, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen oder den beantragten Verwaltungsakt unterlassen…
§ 79 Abs. 1 Nr. 4 AOAbgabenordnung
Behörden durch ihre Leiter, deren Vertreter oder Beauftragte.
§ 63 Abs. 3 FGOFinanzgerichtsordnung
Hat eine Behörde, die auf Grund gesetzlicher Vorschrift berechtigt ist, für die zuständige Behörde zu handeln, den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen oder…
§ 20 Abs. 4 BDSGBundesdatenschutzgesetz
In Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 ist die Aufsichtsbehörde beteiligungsfähig.
§ 73 Abs. 1 Nr. 3 VwGOVerwaltungsgerichtsordnung
in Selbstverwaltungsangelegenheiten die Selbstverwaltungsbehörde, soweit nicht durch Gesetz anderes bestimmt wird.