§ 18 Abs. 1 FSO SNSchulordnung Fachschule
Wer nicht versetzt oder nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde, kann die Klassenstufe während der Ausbildung einmal wiederholen. Die Wiederholung der…
§ 11 Abs. 1 GOS-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
Erstmalig nicht zugelassene Schüler/Schülerinnen wiederholen die Einführungsphase. Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist nur bei Vorliegen…
§ 13 Abs. 1 ZVO-Gym. IZeugnis- und Versetzungsordnung - Schulordnung - bis zur Klassenstufe 10 für das auslaufende achtjährige Gymnasium Vom 15. Juli 2002
Nicht versetzte Schüler/Schülerinnen wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe.
§ 18 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Wer nicht versetzt oder gemäß § 27 Absatz 2 Satz 1 nicht zur Abschlussprüfung zugelassen wurde, kann die jeweils letzte Klassenstufe wiederholen, wenn während…
§ 14 Abs. 2 Abendgymnasium-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Abendgymnasium im Saarland (Abendgymnasium-VO) Vom 14. Dezember 2011
Studierende, die bereits die Einführungsphase oder den Vorkurs wiederholt haben, müssen die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz…