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Nicht zugelassene Studierende wiederholen die Einführungsphase. Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist nur bei Vorliegen besonderer, von den Studierenden nicht zu vertretender Gründe möglich und bedarf der Genehmigung durch die Klassenkonferenz.
Studierende, die bereits die Einführungsphase oder den Vorkurs wiederholt haben, müssen die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz ausnahmsweise eine nochmalige Wiederholung gestatten, wenn die oder der Studierende die Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nicht zu vertreten hat; die Entscheidung ist in der Niederschrift zu begründen. b) Gestaltung der Hauptphase