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Erstmalig nicht zugelassene Schüler/Schülerinnen wiederholen die Einführungsphase. Eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase ist nur bei Vorliegen besonderer, vom Schüler/von der Schülerin nicht zu vertretender Gründe möglich und bedarf der Genehmigung durch die Klassenkonferenz.
Nicht zugelassene Schüler/Schülerinnen, die bereits die Einführungsphase oder die vorausgehende Klassenstufe wiederholt haben, müssen die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz ausnahmsweise eine nochmalige Wiederholung gestatten, wenn der Schüler/die Schülerin die Nichterfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nicht zu vertreten hat; die Entscheidung ist in der Niederschrift zu begründen. b) Gestaltung der Hauptphase