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Nicht versetzte Schüler/Schülerinnen wiederholen die zuletzt besuchte Klassenstufe.
Schüler/Schülerinnen, die zweimal in derselben Klassenstufe oder in zwei aufeinander folgenden Klassenstufen nicht versetzt wurden, müssen im Regelfall die Schule verlassen. Hiervon abweichend kann die Klassenkonferenz ausnahmsweise eine nochmalige Wiederholung gestatten, wenn der Schüler/die Schülerin die Gründe für die Minderleistung nicht zu vertreten hat; die Entscheidung ist in der Niederschrift zu begründen.