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Untergebrachte haben das Recht, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die Leitung ihrer Einrichtung zu wenden. Die Leitung der Einrichtung richtet eine wöchentliche Sprechstunde ein und gibt Zeitpunkt und Raum den Untergebrachten bekannt. In der Sprechstunde sind Untergebrachte auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Rechtswegs hinzuweisen.
Schriftliche Beschwerden sind unverzüglich der Leitung der Einrichtung vorzulegen und bevorzugt zu bearbeiten. Die sachliche Zuständigkeit für die Bearbeitung richtet sich nach der Geschäftsordnung der zuständigen Bezirksregierung. Das Ergebnis ist den Untergebrachten mündlich bekannt zu geben und zu erläutern. Im Falle einer schriftlich eingereichten Beschwerde ist dem Beschwerdeführer eine schriftliche Bekanntgabe anzubieten.
Beschwerden sind zu dokumentieren und dem Beirat zu Beginn eines jeden Kalenderjahres für das vergangene Kalenderjahr zuzuleiten.
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an die Leitung der…
Jede untergebrachte Person hat das Recht, sich mit Wünschen, Anregungen oder Beschwerden an die therapeutische Leitung der Einrichtung zu wenden. Darüber hinaus…
Die Gefangenen erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an die Anstaltsleitung oder die…
Die untergebrachte Person erhält Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an die Leitung der…
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit, sich in regelmäßigen Sprechstunden mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst…
Die Gefangenen erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an die Anstaltsleitung oder die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.