§ 95 Abs. 2 SächsStVollzGSächsisches Strafvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 87 Abs. 2 SächsJStVollzGSächsisches Jugendstrafvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen und Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Gefangenen sich in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 65 Abs. 2 SächsUHaftVollzGSächsisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz
Besichtigen Vertreterinnen oder Vertreter der Aufsichtsbehörde die Anstalt, so ist zu gewährleisten, dass die Untersuchungsgefangenen sich in vollzuglichen…
§ 9 SThUZVollzGGesetz Nr. 1743 zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz und über den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Saarland (Saarländisches Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz - SThUZVollzG) Vom 13. April 2011
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit, sich in regelmäßigen Sprechstunden mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 84 SVVollzG NRWGesetz zur Regelung des Vollzuges der Sicherungsverwahrung in Nordrhein-Westfalen
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit, sich mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, an die Leitung der…