§ 96 Abs. 1 SächsSVVollzGSächsisches Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit, sich in Angelegenheiten, die sie selbst betreffen, mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden an die Anstaltsleitung zu…
§ 9 SThUZVollzGGesetz Nr. 1743 zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach dem Therapieunterbringungsgesetz und über den Vollzug des Therapieunterbringungsgesetzes im Saarland (Saarländisches Therapieunterbringungszuständigkeits- und -vollzugsgesetz - SThUZVollzG) Vom 13. April 2011
Die Untergebrachten erhalten Gelegenheit, sich in regelmäßigen Sprechstunden mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten, die sie selbst…
§ 87 Abs. 3 SJStVollzGGesetz Nr. 1631 über den Vollzug der Jugendstrafe (Saarländisches Jugendstrafvollzugsgesetz - SJStVollzG) Vom 30. Oktober 2007
Die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt unberührt.
§ 31 Abs. 3 SJAVollzGGesetz Nr. 1883 über den Vollzug des Jugendarrests (Saarländisches Jugendarrestvollzugsgesetz - SJAVollzG) Vom 20. Januar 2016
Die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt unberührt. Titel 12 Aufbau und Organisation der Anstalt
§ 65 Abs. 3 SUVollzGGesetz über den Vollzug der Untersuchungshaft im Saarland (Untersuchungshaftvollzugsgesetz - SUVollzG) Vom 1. Juli 2009*
Die Möglichkeit der Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt unberührt.