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Über eine ohne Einwilligung vorgenommene Erhebung personenbezogener Daten oder über die Übermittlung von Daten zu Zwecken, zu denen sie nicht erhoben wurden, werden Untergebrachte und andere betroffene Personen durch die Unterbringungseinrichtung informiert. Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung findet Anwendung.
Die Unterbringungseinrichtung erteilt betroffenen Personen auf Antrag Auskunft nach Maßgabe von § 15 der Datenschutz-Grundverordnung.
In den Fällen der Absätze 1 und 2 und bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten kann die Unterbringungseinrichtung die Benachrichtigung oder die Auskunft gemäß den §§ 11 bis 13 des Datenschutzgesetzes Nordrhein Westfalen beschränken. Über die Zwecke der §§ 11 bis 13 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen hinausgehend, ist eine Beschränkung auch zulässig, sofern eine Information oder Auskunft die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Absatz 2 gefährden würden.
Bei der Entscheidung über die Notwendigkeit einer Beschränkung sind die öffentlichen Interessen an der Geheimhaltung mit dem Informationsinteresse der betroffenen Person abzuwägen und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. Vor einer vollständigen Beschränkung sind die Möglichkeiten einer teilweisen Beschränkung der Information oder Auskunft zu prüfen. Im öffentlichen Interesse geheim zu halten sind insbesondere Daten, die Rückschlüsse auf nach gesetzlichen Vorschriften geheim zu haltende Urheber von Informationen oder Rückschlüsse auf die nach gesetzlichen Vorschriften geheim zu haltende Art und Weise der Ermittlung oder die nach gesetzlichen Vorschriften geheim zu haltende Verarbeitung oder Übermittlung von Informationen zulassen. Bei der Ablehnung einer Auskunftserteilung findet § 12 Absatz 4 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen Anwendung. Die betroffene Person ist über die Beschränkung zu unterrichten, sofern dies nicht dem Zweck der Beschränkung abträglich ist.
Die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Unterbringungseinrichtung an öffentliche Stellen ist ohne Einwilligung der Untergebrachten zulässig, soweit…
Die Unterbringungseinrichtung darf personenbezogene Daten bei Untergebrachten oder bei öffentlichen Stellen ohne Einwilligung der Untergebrachten erheben,…
Daten über Personen, die nicht Untergebrachte sind, dürfen ohne ihre Einwilligung bei Untergebrachten oder bei Personen oder Stellen außerhalb der…
sich die Unterbringungseinrichtung zur Erfüllung oder Unterstützung einzelner Aufgaben nach § 1 Absatz 2 in zulässiger Weise der Mitwirkung nicht öffentlicher…
Beantragen betroffene Personen die Berichtigung von personenbezogenen Daten, haben die Vollzugsbehörden die betroffenen Personen über ein Absehen von der…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Unterbringungseinrichtung ohne Einwilligung der Untergebrachten ist zulässig, wenn diese für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.