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Das für Ausländer- und Asylangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt, zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung ergänzende Bestimmungen über die für den Abschiebungshaftvollzug zuständigen Behörden, über die Aufnahme, die Feststellung einer besonderen Schutzbedürftigkeit, Unterbringung, Bewegungsfreiheit, Arbeitsmöglichkeiten, die Betreuung und Beratung von Untergebrachten, über in den Einrichtungen vorzuhaltende Freizeit- und Sportmöglichkeiten, über Verhaltensregeln und über die Art und Weise der Dokumentation und Akteneinsicht zu treffen.
Das Bundesministerium des Innern kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zuständigen Behörden für die Ausführung von Rechtsvorschriften…
Die oberste Ausländerbehörde ist zuständig für die Entscheidung über die Errichtung und Auflösung von Einrichtungen für den Vollzug von Abschiebungshaft und…
Zuständig für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. August 1997 (BGBl. I S. 2022) in der jeweils geltenden…
Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der richterlichen Anordnung und des schriftlichen oder elektronischen Aufnahmeersuchens der zuständigen Behörde. Die…
Das für die Durchführung strafrechtsbezogener Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus und einer Entziehungsanstalt zuständige Ministerium wird…
Aufgaben im Polizeigewahrsam können zur Unterstützung der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten auch durch Bedienstete der Polizei, die nicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.