AHiVwVtrAUTZustV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietAllgemeine innere Verwaltung§ 2 AHiVwVtrAUTZustV SLVerordnung über Zuständigkeiten nach dem deutsch-österreichischen Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen Vom 16. August 1990 § 1§ 3 Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiZuständige Behörden nach Artikel 9 des Vertrages sind die Gemeinden. § 1§ 3