Gesetze
Gesetz wird geladen …
Zuständige Behörde[1] nach Artikel 2 Abs. 1 Satz 3 und Artikel 10 Abs. 1 Satz 3 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen vom 31. Mai 1988 ist das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport.