§ 7 Abs. 3 Nr. 13 AHStatGGesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
Lieferbedingung.
Art. 13 Abs. 1 32019R2152VERORDNUNG (EU) 2019/2152 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a genannten Mikrodaten müssen folgende statistische Datenelemente enthalten: Die in Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a…
§ 2 Abs. 16 AHStatGGesetz über die Statistik des Warenverkehrs mit dem Ausland
„Extrahandelsstatistik“ ist die Statistik über den Extrahandel; sie umfasst die Verkehrsrichtungen Einfuhr und Ausfuhr.
Art. 5 Abs. 2 32003R1984Das statistische Dokument für die Ausfuhr erfüllt folgende Bedingungen:
Art. 7 Abs. 1 Buchst. j 32019R2152VERORDNUNG (EU) 2019/2152 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019 über europäische Unternehmensstatistiken, zur Aufhebung von zehn Rechtsakten im Bereich Unternehmensstatistiken (Text von Bedeutung für den EWR)
weitere Spezifikationen, einschließlich des Bezugszeitraums, in Bezug auf das Thema „Internationaler Warenverkehr“.