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Der Bezugszeitraum für Warenverkehre ist der Monat, in dem der Warenverkehr stattfindet. Bei Lieferung einer Ware, die aufgrund der Erfordernisse des Handels oder aus Transportgründen demontiert oder zerlegt und über einen längeren Zeitraum als einen Monat befördert wird, ist der Bezugszeitraum der Monat der letzten Teillieferung.
Falls die Datenerhebung durch eine Zollanmeldung erfolgt ist, ist der Bezugszeitraum der Kalendermonat, in dem die Waren in ein Zollverfahren überführt werden.
Beim Statistischen Bundesamt direkt anzumeldende Warenverkehre eines Bezugszeitraumes müssen bis zum zehnten Arbeitstag des Folgemonats gemeldet werden.
Erhebungszeitraum ist das aktuelle Kalenderjahr. Es findet auch eine Revision der Ergebnisse der drei Vorjahre statt. Die auskunftspflichtigen Personen sind verpflichtet, für den Erhebungszeitraum sowie die drei Vorjahre die für die Außenhandelsstatistik relevanten Unterlagen aufzubewahren.
Die Statistiken gemäß Absatz 1 beziehen sich auf Bezugszeiträume eines Kalenderjahrs und werden der Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Ende des…
Für einen bestimmten Meldestichtag ist der Referenzzeitraum der Zeitraum, der am letzten Meldestichtag des Quartals vor diesem Meldestichtag beginnt und an…
Bezugszeitraum ist das Kalenderjahr. Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in dieser Verordnung festgelegten Daten innerhalb von 24…
Die Bezugszeiträume für die in den Anhängen I und II dieser Verordnung genannten Daten sind jährlich (Januar bis Dezember) oder halbjährlich (Januar bis Juni…
Bezugszeiträume, Zeitabstände und Fristen für die Datenlieferungen Die Statistiken werden jährlich vorgelegt. Die Bestimmungen über das erste Bezugsjahr werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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