Erwägungsgrund 11 32008R1338
Diese Verordnung gewährleistet den in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgeschriebenen Schutz der personenbezogenen Daten umfassend.
Diese Verordnung gewährleistet den in Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgeschriebenen Schutz der personenbezogenen Daten umfassend.