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Das Kuratorium bestellt eine Studienleitung und deren Stellvertretung für die Dauer von drei Jahren. Sie müssen dem Lehrkörper einer Universität angehören oder hauptamtlich Professoren/Professorinnen oder Lehrkräfte an einer Hochschule sein.
Die Studienleitung stellt die Lehrpläne auf und überwacht ihre Durchführung.
Die Studienleitung und ihre Vertretung haben das Recht, an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilzunehmen.