AkadASV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietKörperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts§ 7 AkadASV SLVerordnung über die Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes Vom 1. Juni 1970* § 6§ 8 Einfache Sprache BarrierefreiDie Mitglieder des Kuratoriums führen die ihnen übertragenen Aufgaben ehrenamtlich aus. § 6§ 8